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Gesetze über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen vom Bundestag verabschiedetVon Stefan Groß(02.02.2017) Stefan Groß
Am 1. Dezember 2016 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (E-Rechnungsgesetz) verabschiedet. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass von dem Gesetz eine durchwegs positive Wirkung für die Fortentwicklung und Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung zu erwarten ist. Insbesondere die Bezugnahme auf strukturierte Daten sowie die betragsunabhängige Anwendung weisen dabei in die richtige Richtung. Auch das Vorhaben, das Gesetz in einem Planspiel vorab zu validieren, ist durchwegs zu begrüßen.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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