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Gesetze über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen vom Bundestag verabschiedet

Von Stefan Groß

(02.02.2017)

Stefan Groß

Stefan Groß
Stefan Groß, Steuerberater und Certified Informations Systems Auditor (CISA) ist Partner von Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München. Er beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit den steuerrechtlichen und verfahrenstechnischen Umfeld der elektronischen Steuerprüfung. Er ist Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR).

Am 1. Dezember 2016 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (E-Rechnungsgesetz) verabschiedet. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass von dem Gesetz eine durchwegs positive Wirkung für die Fortentwicklung und Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung zu erwarten ist. Insbesondere die Bezugnahme auf strukturierte Daten sowie die betragsunabhängige Anwendung weisen dabei in die richtige Richtung. Auch das Vorhaben, das Gesetz in einem Planspiel vorab zu validieren, ist durchwegs zu begrüßen.

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