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Europäische und nationale UmsetzungsunterstützungEditorial des Email-Newsletters 02-2018 vom 28.02.2018(27.02.2018) Gerhard Schmidt
Es sind schon ganz schön dicke Bretter, die die einzelnen Verwaltungseinheiten zu bohren haben, bevor sie ab November dieses Jahres der von der EU auferlegten Pflicht zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen nachkommen können. Zumindest der Bund will aber nicht nur einer lästigen Pflicht nachkommen, sondern die Pflicht zum Anlass nehmen, die mit Rechnungen befassten Verwaltungsprozesse konsequent zu digitalisieren. Damit nun nicht jede Behörde für sich über sinnvolle Rechnungsprozesse nachdenken muss, hat der Bund zusammen mit einigen Bundesländern Referenzprozesse zur Verarbeitung von elektronischen Rechnungen entwickelt, auf die alle Verwaltungen zurückgreifen können. Die Referenzprozesse sind generisch konzipiert, so dass sie jeder selbst auf seine konkrete Situation anpassen kann. Die einzelnen Prozessbausteine basieren zwar auf dem Format XRechnung, doch auch Unternehmen, die ihre Rechnungsprozesse auf die Reinform der europäischen Rechnungsnorm oder auf Zugferd basieren, können bei der Konzeption ihrer unternehmensspezifischen Prozessketten von diesen Prozessbausteinen profitieren. Was beispielsweise bei einer Rechnungsprüfung oder vor der Bezahlung alles zu tun ist, unterscheidet sich in Wirtschaft und Verwaltung nicht grundlegend. Auch die EU will die Verwaltungen bei der Umsetzung ihrer Vorgaben unterstützen. Mit dem eInvoicing-Baustein des Programms "Connecting Europe Facility (CEF)". Auch hier lohnt sich für Anwender und Softwareentwickler ein Blick auf das Informations- und Hilfsangebot. Nutzen wir doch diese europäischen und nationalen Angebote. Sie sind schließlich mit unseren Steuergeldern finanziert. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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