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Elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber – Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen

13.11.2020

Gemäß der EU-Richtlinie EN16931 müssen alle Auftraggeber der öffentlichen Hand in Deutschland elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Aufgrund des Föderalismus in Deutschland gibt es pro Bundesland eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben, die sich oft noch im Änderungsmodus befinden und kurzfristig ändern können. Die Abweichungen betreffen die Vorgaben des Rechnungsformats, den Übertragungskanal und Bedingungen für die Nutzung von Rechnungseingangsportalen. Dieses zwingt die Lieferanten, kurzfristig und flexibel auf geänderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Haben Sie Fragen zur aktuellen Lage in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber und die Hinweise zu Nutzungsbedingungen der Rechnungseingangsplattformen? Wir unterstützen Sie gerne!

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