|
SEEBURGER AGMit SEEBURGER den komplexen NAV-Prozess beim E-Invoicing in Ungarn schnell und einfach umsetzen26.04.2018 E-Invoicing wird in Ungarn ab 1.7.2018 zur Pflicht. Es drohen hohe Strafzahlungen wenn NAV, das elektronische Portal der ungarischen Finanzverwaltung, nicht korrekt verwendet wird. SEEBURGER bietet Ihnen mit den SEEBURGER Cloud Services für das E-Invoicing in Ungarn (und vielen anderen Ländern) einen sicheren, komfortablen, skalierbaren und hoch-performanten Einstieg bei voller Kostentransparenz.
Wie ist NAV zu nutzen?Sowohl ungarische als auch für umsatzsteuerliche Zwecke in Ungarn registrierte ausländische Unternehmen müssen Inhalte ihre Ausgangsrechnungen binnen 24 Stunden (!) über NAV an die ungarische Finanzverwaltung übermitteln. Wer manuellen doppelten Aufwand vermeiden möchte, der benötigt eine automatisierte Datenübermittlung an NAV. Eine elektronisch Datenübermittlung in einem fest definierten XML Format an das neue System NAV (Nemzeti Adó- és Vámhivatal) ist möglich – und natürlich ab einem bestimmten Belegaufkommen auch unvermeidlich. NAV muss genutzt werden für:
Gründe für die EinführungDie Vorteile für die ungarische Finanzverwaltung sind schnell ersichtlich: Durch NAV kann das ungarische Steuer- und Zollamt die übermittelten Rechnungen einsehen und automatisiert abgleichen. In diesem System:
NAV dient damit der Zurückdrängung der Schattenwirtschaft und der Eindämmung von Steuerbetrug. Welche Fristen gelten bei NAV?Die betroffenen Unternehmen müssen ihre Umsatzsteuerinformationen innerhalb von 5 Tagen bzw. in manchen Fällen innerhalb von lediglich 24 Stunden an die ungarische Finanzbehörde elektronisch übermitteln.
Dies verdeutlicht nochmals wie wichtig eine automatisierte Übermittlung ist, da ein manueller Prozess neben dem hohen Aufwand auch die Gefahr birgt, dass die Fristen nicht eingehalten werden. Was passiert bei Nichteinhaltung der Meldefristen?Nun, bis zum 30.06.2018 passiert noch nichts. Doch ab dem 01. Juli 2018 kann die Steuerbehörde Strafzahlungen für verspätet oder gar nicht übermittelte Informationen von den Steuerpflichtigen verlangen. Demnach können Privatpersonen mit einer Versäumnisstrafe bis 200 000 HUF/640 € und andere Steuerzahler bis 500 000 HUF/1.600 € belegt werden. Weitere Details finden Sie auch unter https://onlineszamla-test.nav.gov.hu/ Mit SEEBURGER den komplexen NAV-Prozess schnell und einfach umsetzen, um Strafzahlungen ab dem 1.7.2018 zu vermeidenDer NAV-Prozess ist komplex und zeitkritisch – insbesondere in Hinblick auf ggf. erforderliche Korrekturen der ursprünglich gemeldeten Daten. Um die Umsetzung einfach zu gestalten und die Risiken zu minimieren, empfiehlt es sich, hierfür mit einem Partner zu arbeiten, der die Anforderungen in Ungarn und weiteren Ländern kennt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ein erfahrenerer Partner kann Sie bei der Einführung kompetent begleiten, kann Ihre zunehmenden internationalen Melde- und E-Invoicing-Anforderungen bündeln und sorgt so für Vereinheitlichung und Standardisierung. Empfehlenswert ist auch ein Start durch Buchung eines Cloud Service. Denn Meldeanforderungen, wie die für Ungarn, können technisch komplex sein und verursachen im Eigenbetrieb hohe initiale Kosten. Dem steht ein sofort nutzbarer, vorkonfigurierter Cloud Service gegenüber, an den die meldepflichtigen Rechnungsdaten lediglich in einem klar definierten Schnittstellenformat zu übergeben sind. SEEBURGER bietet Ihnen mit den SEEBURGER Cloud Services fürs E-Invoicing in Ungarn – und vielen anderen Ländern – einen sicheren, komfortablen, skalierbaren und hoch-performanten Einstieg bei voller Kostentransparenz. Dabei erstellen wir die von der NAV vorgegebenen XML-Formate in der aktuellen Version, und übertragen diese Dateien an die ungarische Finanzbehörde. Diese Cloud Services sind ERP-systemunabhängig und können bei Bedarf um eine gesetzlich konforme Archivierung erweitert werden. Weitere Informationen© Das Copyright sowie die inhaltliche Verantwortung für diese Seite liegt bei der oben genannten Firma. |