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E-Invoicing Cloud Service von SEEBURGER erfüllt neue Anforderungen an elektronische Rechnungen in Italien

26.02.2018

Alle Unternehmen mit Niederlassungen in Italien müssen sich auf die neue italienische Gesetzeslage bei der Rechnungsstellung vorbereiten. SEEBURGER steht Ihnen hier als langjährig erfahrener Experte in der Vielzahl der E-Invoicing-Formate und Mandate gerne kompetent zur Verfügung. Eine schnelle Umsetzung dieser Anforderungen kann dabei durch die Buchung eines entsprechenden E-Invoicing Cloud Service bei SEEBURGER erfolgen. Hier wird dann ohne großen Vorinvest einfach das tatsächlich genutzte Belegvolumen „pay per use" verrechnet. Diese geringen Gebühren stellen einen schnellen ROI sicher und sorgen für die Abdeckung aller Compliance-Anforderungen.

Hintergrund

Was ist SdI?

Bereits seit 2015 müssen in allen Wirtschaftsbeziehungen mit der öffentlichen Verwaltung Rechnungen in elektronischer Form (E-Rechnungen) erstellt, signiert und über ein Austauschsystem – Sistema di Interscambio" (SdI) – übertragen werden. Durch diese Vorschrift wurden innerhalb der ersten 2 Jahre bereits knapp 3 Mio. elektronische Rechnungen über SdI ausgetauscht.

Seit Januar 2017 darf SdI für den Rechnungsaustausch zwischen privaten Unternehmen genutzt werden – allerdings mit sehr überschaubaren Ergebnissen von weniger als 100.000 Rechnungen in 2017.

Was ist neu?

Mit der aktuellen Gesetzesänderung schreibt Italien für den elektronischen Business-to-Business-Rechnungsaustausch die Nutzung des SdI-Systems gesetzlich vor.

Konkret gilt:

  • Ab dem 1. Juli 2018 müssen ein- und ausgehende Rechnungen, die etwas mit Kraftstoffen zu tun haben, über das SdI-Verfahren ausgetauscht werden, unter anderem dann mit elektronischer Signatur und Zeitstempel.
  • Ab dem 1. September 2018 müssen zollfreie Wareneinkäufe privater Haushalte aus Nicht-EU-Ländern ab einem Schwellenwert von 155 € inklusive Mehrwertsteuer pro Rechnung über SdI laufen.
  • Ab dem 1. Januar 2019 muss SdI für alle anderen Rechnungen genutzt werden.


Damit nimmt Italien in Europa eine Vorreiterstellung beim elektronischen Rechnungsaustausch ein, welche man in ähnlicher Form nur von Ländern wie der Türkei oder aus Südamerika kennt. Diese Länder setzen bereits seit Jahren ein sogenanntes Clearance-Modell ein, bei welchem Rechnungen mit Umsatzsteuerdaten und weiteren Informationen über eine staatliche Online Plattform ausgetauscht, geprüft und registriert werden.

Spannend bleibt, wann die nächsten europäischen Länder dem „Modell Italien" folgen werden.

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