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Newsletter Ausgabe 4-2022 vom
30. Dezember 2022

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Kommt 2023 der Durchbruch für die elektronische Rechnung?

 

Schnellstmöglich will die Bundesregierung ein Meldesystem auf der Basis elektronischer Rechnungen realisieren. Bevor konkrete Konzepte vorgestellt werden, sollte der entsprechende Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission abgewartet werden. Der ist nun da und skizziert einen Rahmen für die Umsetzung eines Meldesystems. Die nationalen Vorarbeiten mit dem europäischen Vorschlag abzustimmen, sollte nicht allzu viel Zeit benötigen. Und dann könnte bald ein breiter Abstimmungsprozess mit der Wirtschaft starten, denn neben die neue Meldepflicht soll nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums eine Reduzierung bestehender bürokratischer Lasten für die Wirtschaft treten. Ich bin gespannt, wo wir in diesem Prozess in einem Jahr stehen.

Einen schwungvollen Start in ein neues Digitaljahr wünscht Ihnen

Ihr Gerhard Schmidt

Meldesystem: EU-Kommission schlägt Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze vor

Die Europäische Kommission hat am 8. Dezember 2022 eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen das Mehrwertsteuersystem der EU modernisiert und dafür gesorgt werden soll, dass das System für Unternehmen besser funktioniert und widerstandsfähiger gegen Betrug wird. Einer der Vorschläge: Die Umstellung auf die digitale Meldung in Echtzeit auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die grenzüberschreitend in der EU tätig sind, ab dem Jahr 2028. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen für inländische Umsätze ebenfalls Meldesysteme nach den europäischen Regeln einführen.

Meldesystem: Kein Zeitplan für Umsatzsteuer-Meldesystem

Die Einführung eines Meldesystems zur Reduzierung des Missbrauchs bei der Umsatzsteuer hängt von zahlreichen Faktoren und insbesondere von der europäischen Regulierung ab. Daher gebe es keinen konkreten Zeitplan für die angestrebte Umsetzung eines nationalen Meldesystems, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Aus dem Ferd: Ferd-Newsletter Ausgabe 4-2022

Beiträge: 1. FeRD-Plenum bringt neuen Standard auf den Weg. 2. Änderung des FeRD-Newsletterversands ab 2023.

Digitalisierung: Reifegradmodell Digitale Prozesse 2.0

Das Reifegradmodell Digitale Prozesse 2.0 des IT-Branchenverbandes Bitkom ist ein branchenübergreifender Ansatz, um unter Anwendung eines eigens dafür entwickelten Modells, den Reifegrad von Prozessen zu ermitteln. Die Ergebnisse aus der Anwendung können dann zielgerichtet in Maßnahmen zur Umsetzung der zunehmenden Anforderungen an Digitalisierung und Automatisierung einfließen. Das Reifegradmodell umfasst die Dimensionen Technologie, Prozessdaten, Prozessqualität, Kundinnen und Kunden sowie Skills und Kultur. Es verfolgt den Anspruch, einen möglichst einfachen Einstieg in die Prozessdigitalisierung zu ermöglichen, bietet aber gleichzeitig fortgeschrittenen Expertinnen und Experten die Möglichkeit, Automatisierungspotenziale zu erkennen oder ein organisationsinternes Benchmarking zu entwickeln.

Literatur: IT-Management (Lionel Pilorget , Thomas Schell)

Dieses Buch befasst sich mit der Kunst des IT-Managements. Es wird ein einfacher und robuster Rahmen vorgeschlagen, um die wesentlichen Elemente des IT-Managements zu beschreiben und zu strukturieren. Die Autoren legen besonderes Augenmerk auf didaktische Aspekte, um das Behalten der vorgestellten Modelle zu erleichtern und das Nachdenken über die vorgestellten Themen zu fördern. Dank eines Konzentrats an bewährten Praktiken wird jedes Unternehmen schnell in der Lage sein, sein eigenes IT-Ökosystem aufzubauen.

Rechtsprechung: BFH: Grenzen der Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 07.07.2022 entschieden: Erteilt ein Unternehmer in der Annahme einer Leistungserbringung im Ausland eine Ausgangsrechnung ohne inländischen Steuerausweis, kann er diese nicht in der Weise berichtigen, dass dem späteren Ausweis inländischer Umsatzsteuer Rückwirkung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers zukommt.

Rechtsprechung: BFH: Berichtigung einer Rechnung mit Rückwirkung

Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 14. November 2022 entschieden: Sind die Angaben in einer Rechnung nicht in so hohem Maße unbestimmt, unvollständig oder unzutreffend, dass sie fehlenden Angaben gleichstehen, ist das FA daran gehindert, das Recht auf Vorsteuerabzug allein deshalb zu verweigern, weil die Rechnung, die der Steuerpflichtige besitzt, nicht ordnungsgemäß ist, sofern das FA über alle notwendigen Informationen verfügt, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug vorliegen.

Pressespiegel / Linktipps: Aktuell

* Buchhaltung digitalisieren – vor welchen Herausforderungen stehen Unternehmer? (Schieb.de, 19.12.2022)
* GoBD-konforme Rechnungen erstellen: So wird's gemacht (Mittelstand Nachrichten, 15.12.2022)
* Steuerberater-Weihnachtsgedicht (Haufe, 13.12.2022)
* BKA warnt vor mehr Cyberkriminalität (CIO.de, 17.11.2022)
* Elektronische Rechnung – „Das Thema wird alle beschäftigen" (Datev Trialog, 14.11.2022)
* Rechnung rückwirkend berichtigen, Vorsteuerkürzung verhindern (Deutsche Handwerks Zeitung, 08.11.2022)
* So führen Sie die elektronische Rechnung ein (Haufe, 02.11.2022)
* Der Weg zur No-Touch-Buchung (Kommune21, 24.10.2022)

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 12.06.-13.06. Berlin: E-Rechnungsgipfel 2023 (Vereon)

FibuNet: Buchhaltungsservice Niemczyk digitalisiert mit FibuNet Rechnungsprozesse in den Stork-Thermen

Seit Juli 2022 sind alle Gesellschaften der Stork-Gruppe vollumfassend in den Rechnungsworkflow von FibuNet webIC eingebunden. Mittels Mail-Collector wird auf sämtliche per E-Mail in die Postfächer der Stork-Betriebe eingehenden Rechnungen seitens GNB zentral zugegriffen. Diese werden mit Hilfe der Extraktionssoftware CaptureThis! automatisiert in FibuNet webIC erfasst. Vereinzelt noch per Post eingehende Rechnungen werden sofort gescannt und mit dem Scanvorgang automatisch als E-Mail in den Postfächern für den Zugriff bereitgestellt.

GISA: Migration von Datenbanken im laufenden Betrieb

Eventuell kennen Sie diese Ausgangssituation: Es steht die Migration eines Datenbank-Systems in ein anderes Rechenzentrum, in die Cloud oder zu einem anderen Provider an. Nun ist eine Datenbank nicht einfach nur eine Anwendung, sondern eine sehr spezielle Software. Das Prinzip von Copy und Paste greift hier nicht, da eine Datenbank sensibel auf jede Änderung reagiert. GISA hat für diese Problematik eine Lösung entwickelt, die Konfiguration und Tests im laufenden Betrieb bietet, eine minimale Downtime ermöglicht und als Plan B ein sicheres Fallback-Szenario berücksichtigt.

Verfahrensdoku: Verfahrensdokumentation einfach abhaken!

„Verfahrensdokumentation einfach abhaken!". Diesem Ziel haben wir uns mit Verfahrensdoku verschrieben. Wir machen das spröde Thema „Steuerliche Verfahrensdokumentation" für Unternehmen und Steuerberater geschmeidig. Wir geben eine Antwort auf die Frage: Wie kann ich als Unternehmer effizient eine Verfahrensdokumentation erstellen?

hmd-software: Qualitätskontrolle Steuern

Mit hmd.steuercontrol stellen wir Ihnen ein Tool zur Verfügung, das Ihnen einen einzigartigen Überblick über alle Veranlagungen des aktuellen Zeitraums, zurückliegende Veranlagungen und alle damit verbundenen Tätigkeiten, Dokumente, Korrespondenzen, Erklärungen, Bescheide etc. gibt. Alles an einer Stelle. Alles auf einen Blick.

SEEBURGER: Koalitionsvertrag der Regierung: Verpflichtendes E-Invoicing-System in Deutschland

Umsatzsteuerbetrug ist ein wesentlicher Grund für den Pflichtumstieg auf E-Rechnung im Koalitionsvertrag. Dennoch ist er nicht der einzige: Kosten können gesenkt, externer Druck durch Handelspartner minimiert, Prozesse innoviert sowie automatisiert und die Qualität der Eingangsrechnungsbearbeitung optimiert werden. Die SEEBURGER AG bietet für jede Unternehmensgröße eine E-Invoicing-Lösung in der Cloud und/oder On-Premises an, die es den Unternehmen ermöglicht, in wenigen Tagen produktiv zu gehen.

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