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IT-Planungsrat für einheitlich nutzbares Unternehmenskonto(28.06.2019)
Einfache und schnelle Onlinedienste sind ein Muss für die meisten Unternehmen. Dies soll nach dem Willen des IT-Planungsrates in den nächsten Jahren Zentrum der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) stehen. Unternehmen sollen deutschlandweit ihre Konten für Verwaltungsdienstleistungen nur einmal einrichten und dann überall nutzen können, heißt es in seinem Beschluss zum Thema Unternehmenskonto bei der Sitzung am 27. Juni 2019. Das bedeutet, dass sich Unternehmen nur einmal registrieren müssen, um elektronische Rechnungen an beliebige Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen schicken zu können.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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