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Berliner Senat verabschiedet E-Rechnungsgesetz

(25.09.2018)

Der Berliner Senat hat am 25. September 2018 auf Vorlage von Finanzsenator Matthias Kollatz beschlossen, den Entwurf des Berliner E-Rechnungsgesetzes beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Senator Dr. Kollatz: „Der Gesetzentwurf unterstreicht das Ziel des Senats, die Verwaltung schrittweise zu digitalisieren und den heutigen Erfordernissen anzupassen. Die elektronische Rechnungsstellung trägt zu einer wesentlich effizienteren Arbeit der Auftragnehmer und öffentlichen Auftraggeber bei. Ein weiterer positiver Effekt: Durch den Verzicht auf Papier werden notwendige Ressourcen geschont."

Mit dem Berliner E-Rechnungsgesetz wird der 2014 erlassenen EU-Richtlinie 2014/55/EU entsprochen. Diese beinhaltet die Annahmepflicht von elektronischen Rechnungen für öffentliche Auftraggeber und bezieht sich auf öffentliche Aufträge, deren Volumen oberhalb der vergaberechtlichen Schwellenwerte liegen. Auf Bundesebene wurde die EU-Richtlinie bereits 2017 mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen" umgesetzt.

Der Gesetzentwurf des Senats geht über die geforderten Richtlinien der EU hinaus. Öffentliche Auftraggeber sollen unabhängig vom Auftragsvolumen zur Annahme elektronischer Rechnungen verpflichtet werden. Stichtag soll der 27. November 2019 sein. Die elektronische Rechnungsstellung hingegen wird nicht verpflichtend. Rechnungen können auch weiterhin in gedruckter Form auf Papier eingereicht und gestellt werden.

Detaillierte Regelungen, insbesondere über technische Spezifikationen und Ausnahmen für bestimmte Bereiche, werden von der Senatsverwaltung für Finanzen noch erarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

(Presseinformation der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin vom 25.09.2018)

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