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NRW verabschiedet Gesetz zur E-Rechnung

(13.07.2018)

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat mit der Änderung des E-Government-Gesetzes die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung der elektronischen Rechnung in diesem Bundesland geschaffen. Ab dem 1. April 2020 können Unternehmen Rechnungen elektronisch bei öffentlichen Auftraggebern einreichen.

Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Mit der Änderung des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen setzen wir die mit dem ersten Entfesselungspaket begonnen Maßnahmen für einen Neustart in der Wirtschaftspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen fort. Wir legen den rechtlichen Rahmen für den nächsten wichtigen Schritt der Digitalisierung: die elektronische Rechnungsstellung. Sie bietet Chancen sowohl für eine wettbewerbsfähige Wirtschaft als auch für eine moderne Verwaltung. Von der Auftragsvergabe bis zur Bezahlung versetzen wir Unternehmen und Behörden in die Lage, ihre Prozesse von Anfang bis Ende zu digitalisieren. Mit der Einführung der E-Rechnung bringen wir Wirtschaft und Verwaltung näher zusammen."

Der Minister will nun die Umsetzung schnell vorantreiben. Unmittelbar nach der Sommerpause werden hierzu die Rahmenbedingungen für die Einreichung der elektronischen Rechnungen konkretisiert. Für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen ist ein bundesweit abgestimmtes und einheitliches Vorgehen zwingend geboten. Dies gilt insbesondere für das Datenformat der elektronischen Rechnung. „Wir stimmen uns hierzu mit dem Bund und den anderen Ländern ab", erklärt Pinkwart.

Zugleich soll für die Landesverwaltung das Vergabeportal Nordrhein-Westfalen als zentrale Eingangsplattform für elektronische Rechnungen ausgebaut werden.

(Presseinformation des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13.07.2018)

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