|
Vorsteuerabzug aus Rechnungen und die Frage nach der korrekten AdresseVon Stefan Groß(30.12.2015) Stefan Groß
Der Vorsteuerabzug aus eingehenden Rechnungen setzt nach § 15 Abs. 1 UStG insbesondere den Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung voraus. Dazu ist es nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG erforderlich, dass die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers auf der Rechnung ausgewiesen ist. In Bezug auf das Kriterium der „vollständigen Anschrift“ ist das Urteil des BFH vom 22.07.2015 (V R 23/14) von besonderer Bedeutung.Eine Analyse des Urteils sowie eine Einschätzung aus Beratersicht © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialE-Rechnungspflicht: Frühstart erlaubt und von Vorteil PolitikE-Rechnungspflicht in der Warteschleife Aus dem BMFXRechnung und ZUGFeRD sind zulässige Formate bei der zukünftig obligatorischen E-Rechnung DigitalisierungElektronischer Rechnungsaustausch in Deutschland Aus dem FerdFerd-Newsletter Ausgabe 4-2023 DigitalisierungDigitalisierungsindex 2023: Digitalisierung der Wirtschaft in Deutschland stagniert LiteraturRechnungen schreiben – schnell, einfach, wirksam (Ulrike Fuldner) LiteraturGoBD - Ein Praxisleitfaden für Unternehmen LeitfädenZDH-Praxishilfe „Elektronische Rechnungen“ Partner-PortalVeranstalter |