Anzeigen

Anbieter von Rechnungsaustausch-Lösungen
hmd Solftware
Seeburger
PSP München
Verfahrensdoku
GISA

Portal zur Förderung elektronischer
Rechnungs- und Geschäftsprozesse

Home  Rechtliches

EUGH

Europäischer Gerichtshof zur Berichtigung von Rechnungen

Urteil C‑518/14 vom 15. September 2016

(04.10.2016)

Der EuGH entschied, dass es möglich ist, Rechnungen mit Rückwirkung zu berichtigen. Im Streitfall ging es um Rechnungen, die ohne Angabe der Steuernummer ausgestellt worden waren, jedoch die übrigen Rechnungspflichtangaben enthielten und später ordnungsgemäß berichtigt wurden. Die deutsche Finanzverwaltung war der Meinung, dass das Recht auf Vorsteuerabzug erst im Jahr der Berichtigung entstehen könne, die bis dahin bestehende Steuerrückforderung des Finanzamts insofern zu verzinsen sei.

Urteil

Kommentare

Newsletter
 hier abonnieren
powered by webEdition CMS