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Kommentar zum Entwurf E-Rechnungs-GesetzVon Stefan Groß und Philipp Matheis(13.07.2016) Stefan Groß Philipp Matheis
In einer ersten Einschätzung kommen Stefan Groß und Philipp Matheis zu dem Ergebnis, dass von dem Gesetzentwurf eine durchwegs positive Wirkung für die Fortentwicklung und Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung zu erwarten ist. Insbesondere die Bezugnahme auf strukturierte Daten sowie die betragsunabhängige Anwendung weisen dabei in die richtige Richtung. Auch das Vorhaben, das Gesetz in einem Planspiel vorab zu validieren, ist durchwegs zu begrüßen.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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