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E-Rechnung, GoBD und Tax-Compliance im Umfeld der Zentralregulierung

E-Rechnung, GoBD und Tax-Compliance im Umfeld der Zentralregulierung

Von Stefan Groß, Stefan Heinrichshofen, Bernhard Lindgens

(06.10.2015)

Stefan Groß

Stefan Groß
Stefan Groß, Steuerberater und Certified Informations Systems Auditor (CISA) ist Partner von Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München. Er beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit den steuerrechtlichen und verfahrenstechnischen Umfeld der elektronischen Steuerprüfung. Er ist Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR).

Stefan Heinrichshofen

Stefan Heinrichshofen
Stefan Heinrichshofen ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater bei Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München.

Bernhard Lindgens

Bernhard Lindgens
Bernhard Lindgens war von 1987 bis 2002 im Bundesministerium der Finanzen für den EDV-Einsatz in der Steuerfahndung zuständig. Seit 2002 ist er im Bundeszentralamt für Steuern im Bereich Betrugsbekämpfung tätig.

Da dem Konstrukt der Zentralregulierung regelmäßig auch Rechnungen zugrunde liegen, die den Vorsteuerabzug für die Mitglieder ermöglichen sollen, stellt sich die Frage, welche Anforderungen dabei an einen elektronischen Austausch von Rechnungen zu stellen und welche weiteren steuerlichen Vorgaben zu beachten sind. Neben den umsatzsteuerlichen Vorgaben treten aktuell Fragestellungen zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und zur Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) auf.

Fazit

Die Zentralregulierung bringt zahlreiche umsatzsteuerliche Besonderheiten mit sich. Zur Vermeidung dieser Risiken bedarf es stets einer eingehenden Analyse und Würdigung der Daten- und Belegflüsse. Dabei kommt der Frage, was als Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinne zu werten ist, die entscheidende Bedeutung zu. Soweit IT-gestützte Geschäftsprozesse vorliegen, greifen dazu besondere Aufbewahrungsund Dokumentationsvorgaben. Deren Ausgestaltung und Einhaltung erfordern sowohl steuerliche als auch technische Expertise.

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