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BFH

Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.10.2014 - V R 23/13 -

(15.01.2015)

Der Bundesfinanzhofs hat am 23.10.2014 entschieden: Den Nachweis darüber, dass ein anderer Unternehmer Steuern für Lieferungen oder sonstige Leistungen gesondert in Rechnung gestellt hat, kann der Unternehmer mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen. Einem Beweisantrag auf Vernehmung von Zeugen muss das FG nur dann nachkommen, wenn dieser hinreichend substantiiert ist. Dies setzt voraus, dass er sich auf das Vorliegen von Originalrechnungen für konkret bezeichnete Eingangsleistungen bezieht.

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