Frage des Unternehmens:
Wir bekommen auch Rechnungen (ohne Ausweis der Umsatzsteuer) aus dem
Ausland in elektronischer Form. Müssen diese Rechnungen mit einer
elektronischen Signatur versehen sein?
Antwort aus der Finanzverwaltung:
Das inländische Umsatzsteuergesetz gilt nur für im Inland ansässige
Unternehmer. Aus den Rechnungen aus dem Ausland kann der inländische
Unternehmer wegen des fehlenden Steuerausweises keine Vorsteuer ziehen.
Für die Einkommensteuer benötigt er die Eingangsrechung in der Regel
als Nachweis für seinen Betriebsausgabenabzug. Eine elektronische
Signatur fordert das EStG nicht. Deshalb sehen wir kein Problem mit der
nicht signierten Eingangsrechnung.
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