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Französisch-Deutscher Workshop zur elektronischen Rechnungsstellung am 26./27. Oktober 2015 in Paris

Elektronische Rechnungsstellung wird Teil der gemeinsamen deutsch-französischen digitalen Agenda und grenzüberschreitende Wirklichkeit

(30.10.2015)

Als Teil des Abkommens zur digitalen Wirtschaft verkündeten Angela Merkel und François Hollande am 27. Oktober 2015 während einer gemeinsamen Konferenz zur digitalen Wirtschaft in Paris, dass Deutschland und Frankreich ihre Zusammenarbeit zur elektronischen Rechnungsstellung intensiveren werden. Sowohl das deutsche als auch das französische Bundesministerium für Wirtschaft arbeiten an der Digitalisierung der Industrie, die in Frankreich „Industrie du Futur“ und in Deutschland „Industrie 4.0“ genannt wird. Die deutsch-französische Initiative zur elektronischen Rechnungsstellung war ein wichtiger Teil dieser Kooperation – vor allem Standardisierung und Harmonisierung der Geschäftspraktiken gelten als Schlüssel für ein hochperformantes industrielles Internet.

Französisch-Deutscher Workshop zur elektronischen Rechnungsstellung

Die Experten aus beiden nationalen Foren zur elektronischen Rechnungsstellung setzten ihre bereits in 2014 begonnene Arbeiten während der Konferenz in Paris fort und vereinbarten insbesondere ihre Zusammenarbeit zum Konzept der Hybridrechnungen.

Für die Gründungsmitglieder der Europäischen Union Frankreich und Deutschland ist es von besonderem Interesse, die innergemeinschaftliche Zusammenarbeit zu verbessern und effizienter zu gestalten, um damit die wirtschaftliche Tätigkeit zu verbessern. Dies gilt insbesondere für die digitale Wirtschaft.

Obwohl die wesentlichen rechtlichen Anforderungen in beiden Ländern vergleichbar sind, sind französische und deutsche Rechnungen weder bezüglich Inhalt noch Format homogen. Unterschiedliche Strategien und Bedingungen des Wirtschaftslebens führen zu Unterschieden bei Rechnungsprozessen im Business-to-Business (B-2-B) ebenso wie im Business-to-Government (B-2-G) in beiden Ländern.

Folglich können elektronische Rechnungen zwischen Handelspartnern und/oder öffentlichen Einrichtungen nicht ausgetauscht werden, ohne konvertiert oder manuell bearbeitet zu werden.

Bereits in 2014 haben die beiden deutschen und französischen eInvoicing Foren („Forum Elektronische Rechnung Deutschland – FeRD“ und „Forum National De La Facture Electronique – FNFE“) ihre bilaterale Zusammenarbeit begonnen. Die jeweiligen Ministerien – das Bundeskanzleramt und das Ministerium für Wirtschaft und Energie in Deutschland, die Premierminister-Dienste und das Ministerium für Wirtschaft und Industrie in Frankreich – haben diese bilaterale Initiative von Anfang an unterstützt und begleitet.

Stefan Engel-Flechsig, Vorsitzender des deutschen FeRD erklärte: „Das Ziel der bilateralen Zusammenarbeit ist es, einen gemeinsamen Standard für elektronische Rechnungen basierend auf dem Modell der Hybrid-Rechnungen zu definieren; damit kann eine Rechnung mit strukturierten Daten automatisch verarbeitet und mit PDF visualisiert werden.“

Bernard Longhi, Vorsitzender der französischen FNFE fügte hinzu: „Dieser deutsch-französische interoperable Standard wird konform mit der zukünftigen Europäischen Norm sein, die zur Zeit von CEN entwickelt wird. Wir sind überzeugt, dass dieser Hybridansatz von anderen europäischen Ländern ebenfalls unterstützt wird.“

Während Frankreich sich für eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Rechnung sowohl im B-2-G (ab 1.1.2012) wie im B-2-B (ab 2017) entschieden hat, beruht Deutschlands Ansatz auf der Freiwilligkeit beim Einsatz von elektronischen Rechnungen.

Zur Erleichterung von B-2-G eInvoicing hat die französische Regierung im Jahr 2012 eine Plattform „Chorus Factures“ installiert, die zur Zeit zur Plattform „CPP 2017“ entwickelt  wird; diese Plattform wird Peer-to-Peer-Electronic Data Interchange (EDI) und hybride Rechnung (PDF mit strukturierten Daten) ermöglichen. In beiden Optionen werden strukturierte Rechnungsdaten verwendet. Dabei wer- den globale Standards wie XML UN/CEFACT und OASIS UBL zugrunde gelegt.

Deutschland hat einen freiwilligen und frei verfügbaren Standard namens „ZUGFeRD“ (www.zugferd.de), der für den Austausch von Rechnungsdaten zwischen Unternehmen, Behörden und Verbrauchern entwickelt wurde. Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht aus einer bildlichen Präsentation der Rechnung, die im Format PDF/A-3 angezeigt wird. Darüber hinaus enthält es die Rechnungsinformationen als strukturierte und maschinenlesbare Daten in einer XML-Datei, die als Anhang an die PDF-Datei ein- gebettet ist. ZUGFeRD basiert auf offenen globalen Standards wie UN/CEFACT XML, der UN/CEFACT Cross Industrie Rechnung und CEN Invoice Message-Guidelines.

Beide Foren haben vereinbart, ihre Erfahrung und Werkzeuge in Bezug auf ihre nationalen Ansätze auszutauschen. Das nächste Treffen ist in Karlsruhe/Deutschland im März 2016 geplant. Der gemein- same Standard wird bei der nächsten Deutsch-Französischen Regierungskonferenz zur Digitalen Wirtschaft in Berlin im Oktober 2016 vorgestellt.

(Presseinformation des Forum elektronische Rechnung Deutschland vom Oktober 2015)

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